FAQ
Muss ich bei der Entrümpelung die ganze Zeit vor Ort sein?
Nein. Nach der gemeinsamen Erstbesichtigung (die wir auch flexibel per Videocall durchführen können) und Schlüsselübergabe erledigt unser Team die Arbeit komplett selbstständig. Sie kommen einfach zur finalen, besenreinen Abnahme wieder dazu.
Muss ich bei der Räumung persönlich vor Ort sein?
Nein, das müssen Sie nicht. Nach einer erfolgreichen Erstbesichtigung (die wir auch flexibel per Videocall durchführen können) erledigt unser Team die komplette Räumung absolut selbstständig.Die Schlüsselübergabe lösen wir ganz unkompliziert und sicher: Sie können den Schlüssel bei einem Nachbarn oder der Hausverwaltung hinterlegen, einen Schlüsselsafe vor Ort nutzen oder uns den Schlüssel vorab persönlich übergeben. Nach erfolgreicher und besenreiner Fertigstellung erhalten Sie von uns ein detailliertes Übergabeprotokoll sowie Fotonachweise per E-Mail oder WhatsApp. Den Schlüssel werfen wir Ihnen im Anschluss direkt in Ihren Briefkasten oder übergeben ihn an Ihre Vertrauensperson.
Sind Sie für eventuelle Schäden versichert?
Ja, vollumfänglich. Rümpelherz ist über eine professionelle Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert, die auch spezifische Tätigkeits- und Transportschäden abdeckt. Ihr Eigentum ist bei uns in sicheren Händen.
Was passiert mit persönlichen Dokumenten oder Wertsachen, die gefunden werden?
Absolute Diskretion ist unser oberstes Gebot. Sollten wir während der Räumung auf persönliche Papiere, Fotoalben oder verborgene Wertsachen stoßen, sichern wir diese sofort und übergeben sie Ihnen separat.
Kann ich die Kosten für die Entrümpelung steuerlich absetzen?
Ja, absolut! Da wir als offizieller Dienstleister für Sie tätig werden, können Privatkunden die Arbeitskosten unserer Entrümpelung als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ gemäß § 35a EStG steuerlich geltend machen. Dadurch erhalten Sie bis zu 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten direkt vom Finanzamt zurück. Wichtig hierfür ist lediglich, dass Sie den Rechnungsbetrag bequem per Überweisung (nicht bar) begleichen
Kümmern Sie sich um Parkplätze und Halteverbotszonen?
Ja, wir übernehmen auf Wunsch die komplette Organisation für Sie. Da das Einrichten einer offiziellen Halteverbotszone mit Behördengängen, dem Transport und dem termingerechten Auf- und Abbau der Schilder verbunden ist, bieten wir diesen Service als kostenpflichtige Zusatzleistung an.Die genauen Kosten für die behördliche Genehmigung der Stadt sowie die Pauschale für das Aufstellen der Schilder weisen wir Ihnen im Angebot transparent aus. Falls vor Ort bereits ein freier Parkplatz, ein Hof oder eine Auffahrt genutzt werden kann, entfällt dieser Service für Sie selbstverständlich komplett.